Stipendien

Voraussetzungen:

Wer wird gefördert?

Für eine individuelle Förderung (Stipendium) kommen Bildungsmaßnahmen in Frage, die einen Bezug zur jeweiligen bisherigen und/oder zukünftigen Berufs-, Schul- bzw. Studienorientierung aufweisen. Gefördert werden können auch Berufs-, Schul- bzw. Studienpraktika in diversen Branchen am Standort Regensburg (für Ausländer/-innen) oder im Ausland (für Regensburger/innen).
Gefördert werden ausschließlich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 bis einschließlich 25 Jahren.
Als förderungsberechtigt gelten ausschließlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnsitz im Stadtgebiet und im Landkreis Regensburg oder ausländische junge Erwachsene, die in Regensburg an einem Jugendaustausch mit internationalem Begegnungscharakter teilnehmen.

Antragstellung und Verfahren:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge müssen mindestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthaltes beim FIJR vorliegen. Verspätet eingereichte Anträge können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.
Eventuelle Änderungen der Rahmendaten des Aufenthaltes nach bereits erfolgter Antragstellung sind dem FIJR unverzüglich anzuzeigen.
Bereits begonnene oder abgeschlossene Aufenthalte können nicht gefördert werden.
Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob bei einer anderen Stelle, beispielsweise bei der Stadt Regensburg, für das gleiche Stipendium ein weiterer Zuschuss beantragt wurde. Eine Doppelförderung durch das FIJR und z.B. die Stadt Regensburg ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Von potenziellen Stipendiaten/Stipendiatinnen werden folgende Informationen benötigt:

• Genaue Angaben über die Bildungs-/Praktikumseinrichtung,
• Vorläufige Konzeption des Bildungsaufenthaltes/des Praktikums und genaue Maßnahmen- und Aufgabendefinition,
• Informationen zum interkulturellen sowie beruflichen Mehrwert des internationalen Austausches
Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung des FIJR darf der Zuschuss nicht zu einem anderen als dem vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Zeitlicher Rahmen der Förderung und Förderumfang:

Wie lange geht die Förderung und wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Förderdauer für Stipendien ist grundsätzlich auf ein Maximum von sechs Monaten begrenzt und sollte sich auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erstrecken.
Gefördert wird das individuelle Austauschprogramm mit einem monatlichen Betrag in einer Höhe von bis zu 1000 €. Diese Förderung ist für das Abdecken von Aufenthaltskosten vorgesehen. Zusätzlich anfallende Reisekosten können in der Regel nicht übernommen werden.
Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung ohne weitere Begründung. Die Überweisung des Zuschusses wird in der Regel in Form einer Anzahlung und Endzahlung eines Zuschusses auf ein vom Träger anzugebendes Konto vorgenommen.

Pflichten:

Welche Pflichten hat eine Person mit gefördertem Stipendium?

Stipendiaten und Stipendiatinnen verpflichten sich dazu, dem FIJR innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Förderzeitraums einen Abschlussbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise ein interkultureller Austausch stattgefunden hat. Der Bericht dient der Reflexion des gesamten Aufenthaltes sowie der Evaluation der vor Antragstellung definierten Ziele.
Zuschüsse sind umgehend zurückzuzahlen, wenn sich für die FIJR herausstellt, dass sie aufgrund falscher Angaben bewilligt wurden, oder wenn die bei der Bewilligung gestellten Bedingungen nicht erfüllt wurden. Die verantwortlichen Träger haben die nicht verwendeten Mittel nach Vorlage des Verwendungsnachweises und der FIJR-Rückforderung unverzüglich an das FIJR zurückzuerstatten.